Beratung für freiberufliche Steuerberater

Was Sie als selbstständiger Steuerberater wissen sollten

Als freiberuflich tätiger Steuerberater müssen Sie sich umfassend gegen berufliche und private Risiken schützen, das ist klar. Doch welche Versicherungen brauchen Sie, um Ihre berufliche Existenz wirksam und zielgenau abzusichern? Wie können Sie optimal für Ihren Ruhestand vorsorgen, ohne bares Geld zu verschenken? Welche Krankenversicherung ist die richtige für Sie als selbstständiger Steuerberater?

Versicherungsschutz: Sichern sie sich punktgenau ab

Wenn Sie Beratungsfehler machen, geht es rasch um hohe Beträge. Um sich vor Haftungsgefahren und Schadenersatzforderungen zu schützen, brauchen Sie als Steuerberater eine solide Berufshaftpflichtpolice. Mit der richtigen Exzedentenversicherung lässt sich die Deckungssumme der Berufshaftpflicht problemlos auch mandatsbezogen anpassen. Eine Cyberrisk-Versicherung schützt Sie und Ihre Kanzlei zusätzlich gegen die neuartigen Risiken der digitalen Welt wie Datenverlust und Datenmissbrauch, Erpressungssoftware, Computerviren und Hackerattacken. Als selbstständiger Steuerberater sollten Sie auch auf einen passenden Rechtsschutz nicht verzichten, der Ihre besonderen beruflichen Rechtsrisiken zuverlässig und zielgenau absichert.

Enorm wichtig für Selbstständige: Altersvorsorge bzw. Vermögensaufbau

Als Steuerberater mit eigener Praxis sind Sie zwar Pflichtmitglied im Versorgungswerk. Trotzdem sollten Sie ergänzend in Eigenregie vorsorgen, wenn Sie Ihren Ruhestand finanziell wirklich unabhängig verbringen wollen. Da sie in der Regel ein deutlich höheres einkommen generieren als angestellte Steuerberater, brauchen Sie ein spezielles Konzept zum Erhalt Ihres Lebensstandards. Dieses erarbeiten mit wir gerne für Sie und unterbreiten Ihnen diverse Möglichkeiten von Fondspolicen, Vermögensverwaltungen und Immobilien als Kapitalanlagen.

Lassen Sie sich jetzt von uns beraten

Sie wollen in Sachen Absicherung und Vorsorge alles richtig machen und kein Risiko eingehen, sind aber unsicher, welche Lösungen Sie für Ihre freiberufliche Tätigkeit wirklich brauchen? Wir nehmen uns Zeit für Sie. Als erfahrene Experten kennen wir den Markt genau und zeigen Ihnen, welche Angebote optimal zu Ihrer individuellen Risikosituation als selbstständiger Steuerberater passen. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine E-Mail – wir freuen uns auf Sie!

Einige Versicherungen für freiberufliche Steuerberater möchte wir Ihnen hier kurz schon näher bringen.

obligatorische  Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für alle Steuerberater gesetzlich vorgeschrieben.

Kann diese Versicherung nicht nachgewiesen werden, wird dem Steuerberater gemäß Steuerberatungsgesetz keine Zulassung erteilt.  Die Berufshaftpflichtversicherung schützt vor Vermögensschäden und den damit einhergehenden Kosten, im Falle, dass der Steuerberater vom Mandanten aufgrund von Fehlberatung belangt wird.


Exzedentenversicherung

Die Exzedentenversicherung ist eine Zusatzversicherung im Bereich Vermögensschäden und Haftpflicht. Sie setzt eine Grundversicherung in der Vermögensschadenshaftpflicht (Berufshaftpflichtversicherung) voraus. Gerade für Steuerberater gehört die Exzedentenversicherung zu den wichtigen Versicherungen bei Vermögensschäden bei größeren Mandaten. Somit werden Differenzforderungen durch hohe Versicherungssummen kompensiert. Für den Steuerberater heißt dies, dass er in den meisten Fällen diese Zusatzversicherung beim gleichen Risikoträger abzuschließen hat,  der auch das Risiko der Berufshaftpflicht abdeckt.


Cyberversicherung

Als Steuerberater gehört der Umgang mit vertraulichen Daten zum tagtäglichen Geschäft, dass bedeutet diese Daten sind besonders schützenswert!

Bei der Cyberversicherung geht es dabei um Schäden im Zusammenhang mit unberechtigtem Datenzugriff.

Cyber-Attacken können z.B: Diebstahl, Missbrauch, Löschung, Verschlüsselung, Manipulation, Missbrauch oder unzulässige Veröffentlichung von gespeicherten Daten sein.


Straf-Rechtsschutzversicherung für Steuerberater

Die Beratung ist immer am Besten, wenn die Gesetze voll ausgereizt werden und das Maximum der steuerlichen Zulässigkeit erreicht ist.

Schnell wird dann gegen Steuerberater wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuer­verkürzung ermittelt.


private Berufsunfähigkeitsversicherung als Ergänzung zum Versorgungswerk

Die Absicherung der Arbeitskraft ist eines der wichtigsten abzusichernden Risiken, nicht nur mit Familie oder beim Immobilienerwerb.

Die berufsständische Versorgung leistet nur bei “absoluter Existenzvernichtung”!
Damit könnte ein Freiberufler, der eine solche Rente bezieht, keine zusätzlichen Einkünfte mehr erzielen.

Ist irgendeine Tätigkeit noch in geringem Umfang möglich, besteht keine Leistungsanspruch! Es ist auch unerheblich, ob eine entsprechende Stelle aktuell angeboten wird, solange diese grundsätzlich am Arbeitsmarkt vorhanden ist. Die sogenannte Verweisung auf andere Tätigkeiten z.B.:

  • (gutachterliche) Tätigkeiten bei Versicherungen und Versorgungsträgern
  • journalistische Tätigkeiten
  • Erteilen von Fachkundeunterricht
  • Verbandstätigkeiten
  • Tätigkeiten in Lehre

Die Höhe der Rente reicht auch nicht aus! (bei längerer Zahlung des Höchstbeitrags zwischen 2.000 und 2.800 EUR) Für Berufseinsteiger fällt dieser Schutz meistens deutlich geringer aus!

Für die meisten Steuerberater ist – neben der geringen Wahrscheinlichkeit, die Kriterien zu erfüllen – somit auch die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk bei weitem nicht ausreichend, um ihren Lebensstandard zu halten und gleichzeitig ausreichend für die Altersvorsorge zu sparen.

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