Hausratversicherung
Sie sichern mit einer Hausratversicherung Ihre Einrichtung, jegliche Gebrauchsgegenstände und Ihre Wertsachen gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser (Rohrbruch) sowie Sturm und Hagel ab.
Unter die Hausratversicherung fallen sämtliche Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, u.a. Möbel, Einrichtungsgegenstände, Kleidung, Schmuck, usw. Grundlage zum Schadenersatz bildet eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
Die Versicherungssumme sollte in etwa dem Wert der Einrichtung entsprechen, damit keine Unterversicherung besteht. Demnach sollten Sie im Regelfall mindestens 650 € pro m² vereinbaren.
TIPP:
Einschluss von Elementargefahren (z.B. – Überschwemmung und Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) und eine Glasversicherung.
Glas ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dies nicht separat versichert wurde.
Beispiel:
• Austretendes Leitungswasser nach einem Rohrbruch kann große Schäden verursachen.
Beispiel. Herr B wohnt in einem Mehrfamilienhaus zur Miete. Durch einen Wasserrohrbruch fließt aus der Decke seiner Wohnung Wasser auf das Sofa und auf den Boden und beschädigt den Flachbildfernseher.
Dadurch ist das Sofa, der Fernseher sowie auch der Teppich den er unter dem Wohnzimmertisch liegen hatte nicht mehr zu gebrauchen. Hier greift die Hausratversicherung.
ACHTUNG: Die Wohngebäudeversicherung haftet für die Instandsetzung der Decke und Wände die durch den Wasserrohrbruch nass geworden sind.
• Ein Brand kann ihren gesamten Hausrat zerstören.
Ein Hausbesitzer und vergisst ein elektronisches Gerät (z.B. ein Bügeleisen, Heizlüfter) auszuschalten, durch einen Kurzschluss oder Überhitzung entsteht ein Brand der ohne die richtige Absicherung Existenzbedrohend sein kann.
Hier zahlt die Versicherung, wenn sie den Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit vereinbart haben.