Riester

Riester- Rente

Die jährliche Grundzulage beträgt seit 2018 pro Person 175 Euro, die Kinderzulage 185 Euro für bis Ende 2007 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder.

Es kommt auf Ihre individuelle Situation an, lassen Sie Sich von der staatlichen Förderung nicht blenden!
Es gibt keine Pauschalaussage ob eine Riester Rente sinnvoll ist oder Geldvernichtung für Sie bedeutet
TIPP: In einer Familienkonstellation mit Kleinkindern „riestert“ bitte in der Regel nur der Ehepartner mit den geringeren Einkommen!

Fallbeispiel:
Ehepartner 1: 40.000 brutto
Ehepartner 2: 25.000 brutto
Kind 1: 3 Jahre
Kind 2: 5 Jahre

Ehepartner 2 schließt einen Riestervertrag ab:
Beitragsberechnung. Das Einkommen des Ehemanns bleibt unberücksichtigt.
25.000 Euro Bruttogehalt x 4 Prozent
= 1000 Euro – (Zulage Ehepartner 2 = 175 Euro) und – (2 Kinderzulagen von je 300 Euro) = 225 Euro Jahresbeitrag dieser kann natürlich monatlich in 12 Raten gezahlt werden.
Die staatliche Förderung beträgt 775 Euro! Das lohnt sich.

Schließt der Ehemann zusätzlich einen Riester-Vertrag ab, muss er für seine Zulage von 175 Euro einen Jahresbeitrag über 1400 Euro entrichten. Es ergibt sich kein zusätzlicher Steuervorteil.
Die aus dem Vertrag sich ergebene Rente muss allerdings trotz der niedrigen staatlichen Förderung verteuert werden. Es ergibt sich also klassischer Weise eine Doppelbesteuerung, da der Ehepartner seinen Beitrag zur Riester Rente von seinem Nettolohn (somit wurden hier das erste Mal Steuern einbehalten) bezahlen muss.

Die Private Rentenversicherung oder eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung wären hier die bessere Alternative für den Ehepartner 1.
Für ledige Personen sind die individuelle Lebensplanung und das Einkommen einzubeziehen, ob eine Riester-Rente sinnvoll ist. Unsere Partner beraten Sie gerne.

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